22.04.2016 03:50

Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.

vorab per Fax: 0721 / 159 ? 2512
Einschreiben Einwurf

Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45a

D-76133 Karlsruhe

Frankfurt/M., 22.April 2016


XII ZB 436/15 Bundesgerichtshof Karlsruhe
Sorgerecht Tabea-Lara Riek *19.09.2000
sofortige weitere Beschwerde


Hiermit lege ich gegen den Beschluss des BGH vom 13. April 2016 sofortige weitere Beschwerde ein. Rechtsgrundlage hierfür bildet
das mir erwachsende Beschwerderecht § 78b (2) ZPO. Der Beschluss
wurde mir soeben per Email vorab zugesendet. Wohlgemerkt von einem Anwalt der kein Mandat mehr hat.

Begründung der Beschwerde:

Überhaupt gegen das vorinstanzliche Verfahren 3 UF 167/15 Oberlandes-gericht Frankfurt /M. Beschwerde einzulegen war nicht meine Idee, nein, das Oberlandesgericht Frankfurt /M., also die Richter und Richterinnen Reitzmann, Kummer-Sicks und Heußler haben ausdrücklich die Beschwerde beim BGH als Rechtsmittel zugelassen. Das war also deren Idee.

Jetzt wollten die wohl verhindern daß ich schon den ebenfalls möglichen Antrag nach § 1672 (2) BGB stelle indem Sie sich wieder einen Sünden-bock suchen der herhalten kann für weitere absichtlich Verfahrensver-zögerung, denn ich führe nicht mehrere Sorgechtsverfahren mit unter-schiedlichen Zielen (einmal nach §1666 einmal nach §1672 BGB) parallel.

Ich kann nichts dafür wenn der BGH monatelang braucht um Prozesskosten-hilfe Anträge auf zu bescheiden. Eingereicht wurde der Antrag September 2015 abgelehnt im Februar 2016 da ist schon wieder ein halbes Jahr rum.

Ich kann ebensowenig dafür wenn die Post des Rechtsanwaltes Kofler auf dem Weg zu mir verlorenzugehen wohlgemerkt scheint, ich gehe davon aus der hat das gar nicht abgeschickt. Sonst hätte dieser Parteiverräter wieder behauptet er habe Akten per Internet/Email nicht  bekommen nur um dann im Nachhinein eine EMail zu senden (aufzeigend daß es am Versandwege nicht gelegen hat) in der er die angeblich per Post verlorengegangene Entscheidung unaufgefordert - UND DIESES VORGEHEN IST VERRÄTERISCH - nochmals per Email zustellt ganz kurz vor Fristablauf.

Außerdem merke ich an daß ich mich im Widerstandsfalle (Bürgerkrieg nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgestez) gegen die Regierung Merkel und von ihrer Gnaden ins Amt berufene Richterinnen und Richter befinde.
Ursache hierfür war das inhaltlich analog zu meinem Falle verlaufende Verfahren ?Görgülü? daß zur ?Änderung? (von ?Sorgerecht nur wenn die Mutter will? hin zu ?Sorgecht auf Antrag bei Gericht das aber nur falls die Mutter nichts dagegen hat? ? also keiner - ) des §1626a BGB führte und die ewigen Streitereien zwischen BVerfG und EGMR über Zuständig-keiten im Vorfeld von 1 BvR 420/09 Bundesverfassungsgericht. Seit Ende 2006 bis Mitte 2013 blockierte man so Sorgerechtsverfahren. Mein Wider-stand richtet sich gegen ihre permanenten Menschenrechtsverletzungen.
Nach Artikel 8 EMRK habe ich ein Recht auf ein Eineltern-Familienleben.

Ich werde mir diese Unverschämtheiten gegenüber Vätern die ? abgesehen davon daß sie sich im Wehrdienst erschießen lassen dürfen und Unterhalt und Steuern aus denen Kindergeld gezahlt wird erwirtschaften bei der Erziehung der eigenen Kinder die Fresse zu halten haben  - auf keinen Fall bieten lassen. Bullen die Väter die Umgangsregelungen durchsetzen wollen sind vielleicht keine Menschen, sondern wie der Duden richtig schreibt: Rindviecher; aber Väter sind Menschen und nicht Bürger zwoter Klasse wie die Türken oder Yugoslawen die anders als die ?EU-Mitbürger? den Deutschen in den Verträgen von Lissabonn hinsichtlich der Bürger-rechte weitgehend gleichgestellt werden.

Wenn der Weg der notfalls bewaffnete Widerstand gegen Institutionen der Bundesrepublik sein soll weil sich Behörden jahrzehntelange einfach weigern ihre Arbeit zu machen dann soll mir das nur Recht sein Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz ermächtigen mich auch zu demselben.

Ich wünsche Ihnen daß man die Verhältnisse von den Vätern unter den Richtern zu ihren Kidnern genauso staatlich - wie in der DDR - zerstört wird wie das von mir zu meinem Kinde. Da haben Sie und andere ganze Arbeit geleistet und stehen dem Unrechtsregime von Honecker in gar nichts nach.

Sie helfen einer Kindesmutter bei dem Vater sein Kind nunmehr 15
(IN WORTEN: FÜNFZEHN) JAHRE LANG vorzuenthalten.

So eine Riesen-Schweinerei.
Ich verfluche Sie!

Maximilian Bähring


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HERRHAUSEN 2.0 oder (4.0?) im Zeitalter des Internets der Dinge

Seit die Mobilfunkverbindungen schnell genug für die Übertragung von Webcam-Videos und die Computer klein wie eine Zigarettenschachteln geworden sind und nur noch so viel Strom verbrauchen wie ein ebenfalls zigarettenschachtelgroßer Akku an Leistung über Stunden hinweg liefern kann eröffnen sich bisher ungeahnte Möglichkeiten. Auch was ?Heimautomatisierung? angeht, also die Fähigkeit mittels des Internet Geräte am Stromnetz ein und auszuschalten. Man muss nicht immer einen auf Geräusche reagiernden ?Klatschschalter? an eine Steckdose hängen und daneben eine Handy legen das ein applaudierendes Publikum als Klingelton hat welches (also das Handy) man dann anruft um ?die Waschmaschine? vom Afghanistanurlaub aus einzuschalten. Die ZEITEN DER  Damen und Herren von der RAF (nicht Royal Air Force sondern die ?Fraktion der RussiSchen Streitkräfte?) die neben ihren an Kinderfahrrädern befestigten Lichtschranken im Seedammweg in Bad Homburg Schmiere stehen mussten um diese ?scharf zu schalten? damit Sie nicht das falsche Auto (etwa eine Soccer-Mom die ihre Kidner zum Schwimmtraining bringt oder dort abholt) erwischen sind definitiv vorbei. Denkt mal drüber nach. (Kontakt-EMail-Adresse: )

http://de.indymedia.org/node/9152
https://vimeo.com/163870720


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